19.03.2019 OVG Münster im Fall Jaber: Bundesregierung muss völkerrechtswidrige Drohnenangriffe der USA über Ramstein unterbinden
OVG NRW, Urteil vom 19.3.2019 ‒ 4 A 1361/15 ‒ Wortlaut der mündlichen Urteilsverkündung

Die Kläger machen geltend, bei einem Drohnenangriff im Jahr 2012 in der Provinz Hadramaut nahe Angehörige verloren zu haben. Sie bezweifeln die Rechtmäßigkeit dieses Angriffs, der nach ihrem Kenntnisstand bisher nicht von unabhängigen Stellen untersucht worden ist. Eine gegen die Vereinigten Staaten von Amerika gerichtete Klage wurde im Februar 2016 von einem Gericht in Columbia abgewiesen. Von dem US-Gericht wurde keine Prüfung der Rechtmäßigkeit des Angriffs vorgenommen, weil dies als politische Frage betrachtet worden war. …..

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Vom Atomwaffenlager in den Gerichtssaal

Vom Atomwaffenlager in den Gerichtssaal

Ziviler Ungehorsam gegen Atomwaffen vor Gericht

 

09. April von 19:00-21:30 Uhr ǀ Café Atempause in der Christuskirche, Koblenz

(Hintereingang in der von-Werth-Straße)

 

Zur gemeinsamen Informations- und Diskussionsveranstaltung "Vom Atomwaffenlager in den Gerichtssaal - Ziviler Ungehorsam gegen Atomwaffen vor Gericht", im Rahmen des Sozialforums Koblenz, laden die Prozeßkampagne Wider§pruch und die Juristenvereinigung IALANA Deutschland - Vereinigung für Friedensrecht ganz herzlich ein.

Anlass ist die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Koblenz am 10.4.2019 gegen vier Atomwaffengegner*innen, die mit weiteren Aktivistinnen und Aktivisten in Büchel 2016 die Landebahn als Akt des Zivilen Ungehorsams betreten und für mehr als eine Stunde besetzt haben.

Am Vorabend dieses sehr interessanten Prozesses sollen die fortgesetzte Völkerrechts-widrigkeit der Atomwaffenstationierung und der deutschen "Nuklearen Teilhabe" kritisch beleuchtet werden. Mit juristischen Experten wird darüber diskutiert, ob und wie in solchen Prozessen Aktionen zivilen Ungehorsams gerechtfertigt werden können. Welche Möglichkeiten und Chancen bestehen, durch Rechtsmittel die Obergerichte dazu zu bringen die Völkerrechtswidrigkeit der Atomwaffenpolitik festzustellen und den zivilen Ungehorsam zu rechtfertigen? Damit könnte die Bundesregierung genötigt werden, die "Nukleare Teilhabe" Deutschlands zu beenden und endlich den Bundestagsbeschluss über den Abzug der Atomwaffen aus Deutschland aus dem Jahre 2010 umsetzen.

 

Als Referenten sind eingeladen:

Prof. Dr. Norman Paech, Völkerrechtler (Völkerrechtliche Bewertung der Atomwaffenstationierung) ǀ Gerhard Baisch, Strafverteidiger (Strafrechtliche Rechtfertigung von Protestaktionen) ǀ Bernd Hahnfeld, Richter im Ruhestand (Aussichten vor dem Bundesverfassungsgericht) ǀ David Haase, Wider§pruch (Ethische Betrachtung des zivilen Ungehorsams) ǀ Moderation: Katja Tempel

 

Um eine kurze Anmeldung wird gebeten via info@ialana.de.  

 

Kontakt: widerspruch-atomwaffen@riseup.net ǀ  http://junepa.blogsport.eu/aktionen/widerspruch/

Spenden: KURVE Wustrow, Stichwort: Wider§pruch IBAN: DE 23 4306 0967 2041 6468 01 BIC: GENODEM1GLS ǀ www.ialana.de   ǀ V.i.S.d.P.: Lucas Wirl, c/o IALANA, Marienstr. 19/20, 10117 Berlin

„Militarisierung auf den Trümmern des Rechts“ - EU-Verteidigungsfonds laut Gutachten illegal!

Gutachten von Prof. Fischer-Lescano für die Linksfraktion im EU-Parlament sorgt für Aufregung

Von: Jürgen Wagner
Veröffentlicht am: 29. Januar 2019 als IMI-Standpunkt 2019/004


Bereits 2020, verkündete unlängst eine sichtlich zufriedene Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, könne – selbstredend unter deutscher Ratspräsidentschaft – „Richtfest“ für die seit einiger Zeit im Aufbau befindliche „Europäische Verteidigungsunion“ (EVU) gefeiert werden (FR, 21.1.19). Neben der „Koordinierten Jährlichen Überprüfung der Verteidigung“ (CARD) sowie der „Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ (PESCO) ist dabei der „Europäische Verteidigungsfonds“ (EVF) als dritte tragende Säule der künftigen Verteidigungs- bzw. Rüstungsunion vorgesehen.

Insofern verwundert es nicht weiter, dass die Entscheidungsträger in Kommission, Parlament und den nationalen Regierungen wild entschlossen zu sein scheinen, das Vorhaben noch vor den Europawahlen im Mai 2019 zum Abschluss zu bringen. Allerdings gelangt ein kürzlich erstelltes Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung es Fonds illegal wäre, weshalb eventuell noch die Möglichkeit besteht, das Vorhaben auf dem Klageweg doch noch zu Fall zu bringen…

Bitte lesen Sie hier weiter.

Das vollständige Rechtsgutachten von Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano finden Sie hier.

Heiner Fechner zur verfassungsrechtlichen Lage in Venezuela
Rede bei einer Protestkundgebung in Bremen am 09.02.2019 gegen die Einmischung in Venezuela
Die Bundesregierung hat den Parlamentspräsidenten Guaidó als sogenannten „Übergangspräsidenten“ anerkannt, nachdem dieser sich selbst dazu ausgerufen hatte. Sie beruft sich wie auch die venezolanische Opposition auf Artikel 233 der venezolanischen Verfassung. Danach übernimmt der Parlamentspräsident die Amtsgeschäfte, wenn der gewählte Präsident noch vor Amtsantritt ausfällt. Als solche Ausfälle bezeichnet die Verfassung den Tod, den Rücktritt, die Abberufung durch den Obersten Gerichtshof, die medizinisch bescheinigte und von Oberstem Gerichtshof und Parlament bestätigte Amtsunfähigkeit, die Amtsaufgabe, sowie die Abwahl durch Abwahlreferendum.

Um zu erfahren ob einer dieser Gründe vorliegt, lesen Sie hier weiter.  
Lesen Sie hier das Inhaltsverzeichnis
12.1.2019 Gerhard Baisch: Syrien - wenn Deutschland das Völkerrecht achten würde….

Donald Trump steht wegen seiner demonstrativen Missachtung des Völkerrechts zu Recht am Pranger. Die Bombardements syrischer Einrichtungen „zur Vergeltung“ nach angeblichen Giftgaseinsätzen des Assad-Militärs sind fast einhellig international als Verstoß gegen die UN-Charta verurteilt worden.

Die deutsche Regierung nimmt dagegen in der Weltöffentlichkeit in Anspruch, überall und vehement für die Einhaltung des Völkerrechts einzutreten. Sie hat sich zwar in der Vergangenheit an vorderster Front für das Rom-Statut und den Aufbau des Internationalen Strafgerichtshofes (ICC) eingesetzt. Sobald jedoch wirtschaftliche Interessen oder die Solidarität mit dem USA-geführten NATO-Bündnis in Rede stehen, ist davon nichts zu spüren……

Lesen Sie hier weiter, um mehr über Deutschlands Verwicklung in den syrischen Bürgerkrieg zu erfahren.

20 Jahre danach: Den Opfern des Uranwaffeneinsatzes auf dem Balkan durch die NATO muss endlich geholfen werden

Gemeinsame Erklärung von

ICBUW (Int. Coalition to Ban Uranium Weapons), IALANA (Int. Association of Lawyers Against Nuclear Arms), IPPNW (Int. Physicians for the Prevention of Nuclear War) (jeweils deutsche Sektionen), IPB (Int. Peace Bureau), Friedensglockengesellschaft Berlin, Internationales Uranium Film Festival             


Im Rahmen der - nicht UN-mandatierten und insoweit völkerrechtswidrigen - NATO-Operation „Allied Forces“ v. 24.3.-10.6.1999 wurde auf Gebieten Ex-Jugoslawiens (Kosovo, Serbien, Montenegro, vorher Bosnien-Herzegowina) Uranmunition eingesetzt. Insgesamt handelte es sich dabei um eine Menge von 13-15t abgereichertes Uran (depleted uranium – DU). Der Stoff ist chemisch giftig  und infolge der ionisierenden Strahlung  radiologisch  wirksam; er führt zu schweren Gesundheits- und Umweltbelastungen, kann Krebs und Genveränderungen verursachen.

Gerade jetzt, 20 Jahre später, zeigt sich das Ausmaß der angerichteten Schäden. Viele Menschen in den betroffenen, toxisch belasteten Regionen sind an Krebs erkrankt oder gestorben. Die medizinische Versorgungssituation ist oft unzureichend, und es erwies sich als zu kostspielig oder völlig unmöglich, verseuchte Gebiete zu dekontaminieren. Dies erbrachte etwa das 1. Internationale Symposium zu den Folgen der Bombardierung Ex-Jugoslawiens mit DU im Jahre 1999, das im Juni vergangenen Jahres in Nis stattfand und bei dem es um mögliche humanitäre Aktionen zur Hilfe für DU-Opfer ging, bis hin zur Option rechtlicher Schritte. ICBUW war durch seinen Sprecher, Prof. Manfred Mohr, vertreten.

Die Tagung ist Ausdruck eines neuen, gestiegenen Interesses der wissenschaftlichen und politischen Öffentlichkeit am Thema Uranmunition.  Es wurde eine spezielle Untersuchungskommission des serbischen Parlaments hierzu eingesetzt. Sie arbeitet mit der entsprechenden parlamentarischen Kommission in Italien zusammen, wo es immerhin bereits eine ausgeprägte Rechtsprechung zugunsten der Opfer von DU-Einsatz (im italienischen Militär) gibt. Hinzu kommen Interesse und Engagement von Medien und Künstlern, z.B. in Gestalt des Films „Uran 238 – my story“ von Miodrag Miljkovic, der auf dem Internationalen Uranium Film Festival im vergangenen Jahr in Berlin besondere Erwähnung fand.

Beginnend mit dem Ad-hoc-Komitee zu DU bestreitet die NATO jegliche Zusammenhänge zwischen dem Einsatz von Uranmunition und Gesundheitsschädigungen. Diese Haltung ist typisch für das Militär, das andererseits alles tut, um die eigene Truppe vor DU-Risiken zu schützen. In Standards und Papieren der NATO ist von Vorsichtsmaßnahmen und der Notwendigkeit der Vermeidung von „Kollateralschäden“ auch in Bezug auf die Umwelt die Rede. Vorrang hätten allerdings stets „operative Erfordernisse“.

Es wird sich zeigen, inwieweit man mit Gerichtsverfahren von Seiten ziviler, ausländischer DU-Opfer etwas im NATO-Bereich ausrichten kann. Immerhin stehen auch menschenrechtliche Beschwerdeverfahren zur Verfügung; es gibt so etwas wie ein Menschenrecht auf gesunde Umwelt, das auch in und nach Kriegszeiten gilt. Entscheidend ist, dass sich die NATO und einzelne NATO-Staaten zu ihrer politischen und humanitären Verantwortung für die DU-Verwüstungen bekennen, die im 78-Tage-Krieg gegen Ex-Jugoslawien angerichtet wurden. Sie müssen – einheitlich – den UN-Prozess unterstützen, der (in Gestalt einer Serie von Resolutionen der Generalversammlung, zuletzt Nr. 73/38) die entscheidenden Punkte beim Umgang mit dem Einsatz von Uranmunition hervorhebt:

-          Das Vorsorgeprinzip  („precautionary approach“)

-          (vollständige) Transparenz (der Einsatzkoordinaten)

-          Hilfe und Unterstützung für die betroffenen Regionen.

Der Appell, im 70. Jahr der NATO-Gründung, richtet sich in besonderer Weise an die Bundesrepublik Deutschland, die über keine Uranwaffen verfügt, jenen UN-Prozess aber seit Jahren durch obstruktives Verhalten, insbesondere Stimmenthaltung in der Generalversammlung, behindert.

Es muss alles getan werden, um Uranmunition zu ächten und den Opfern ihres Einsatzes zu helfen.

 

 

Weitere Informationen:

www.uranmunition.org

Hinweis: Veranstaltung mit Daniel Rietiker von der Schweizer IALANA

Europa: INF-Abrüstungs-Vertrag vor dem Aus
Jetzt Atomwaffen ächten, das Recht auf Frieden entwickeln.

Vortrag und Podiumsgespräch
FR 03.05.19, 20:00 – 21:30 Uhr

Hospitalhof Stuttgart, Büchsenstr. 33 70174 Stuttgart

Eröffnungsveranstaltung zur Mitgliederversammlung der IPPNW (04.-05.05.19) in Stuttgart

Der Schweizer Völkerrechtler Dr. Rietiker hat in seinem Blick von außen die nötige Unabhängigkeit auf die europäischen Institutionen, um Anregungen für eine europäische Friedenspolitik zu geben. Durch die Kündigung des INF-Abrüstungs-Vertrags droht eine neue atomare Rüstungsspirale in Europa. Friedenspoltisches Handeln ist jetzt dringend notwendig! Die vordergründige Bezugnahme auf Menschenrechte nach dem Jugoslawien-Krieg ist auch in Europa zunehmend zu einem Türöffner für Kriegsvorbereitungen geworden. Lässt sich aus den Menschenrechten nicht vielmehr das Recht auf Frieden ableiten? Rein rechtlich gesehen ist der Einsatz von Atomwaffen laut IGH-Urteil von 1996 völkerrechtswidrig. Frankreich und England sind direkt europäische Nuklearmächte, Deutschland, Belgien, Italien, Holland und die Türkei lagern in ihren Ländern jeweils Atomwaffen. Welche gesetzlichen Schritte, die auch die Herstellung und die Bereitstellung von Massenvernichtungswaffen verbieten, braucht Europa? Wie können wir einen Atomwaffenverbotsvertrag durch ein “atomwaffenfreies Europa” unterstützen als Antwort auf die Kündigung des INF-Abrüstungs-Vertrages?

In einem anschließenden Podiumsgespräch mit Friedensaktivisten, u.a. von ICAN (Friedensnobelpreis 2017 ), werden Forderungen an die Politik konkretisiert.

Im Rahmen der Reihe: Europa: Ende der Krise oder Krise ohne Ende?

REFERENT: Dr. Daniel Rietiker ist Präsident der Schweizer Juristen für nukleare Abrüstung (Swiss Lawyers for Nuclear Disarmament (SLND) und Dozent für Völkerrecht/Internationales Recht an der Universität Lausanne. Podiumsgespräch mit Dr. D. Rietiker (SLND), F. Brüggen (Internationale IPPNW Studentenprecherin, ICAN Deutschland), Dr. A. Rosen (IPPNW). Moderation: Dr. I. Blum (IPPNW)
Buchdokumentation der IALANA Tagung "Krieg und Frieden in den Medien"
Liebe Mitglieder und Freundinnen und Freunde der IALANA,
die Buchdokumentation der IALANA Medientagung von Januar 2018 kann weiterhin über die IALANA Geschäftsstellebestellt werden:

Bitte schicken Sie eine Email an info@ialana.de mit dem Betreff „Bestellung Buchdokumentation Medientagung“ und der Mitteilung Ihrer Postanschrift. Das Buch kostet 20 Euro zuzüglich Versandspesen (2,50 Euro Inland bzw. 4,50 Euro Ausland). Außerdem freuen wir uns natürlich über eine Spende, weil die Teilnehmerbeiträge die Kosten der Tagung nicht ganz gedeckt haben.

 
Rezension der Tageszeitung junge Welt :
Dokumentiert: IALANA-Fachtagung »Krieg und Frieden in den Medien«. Misstrauen gegen Meinungsmacher wächst
Von Rüdiger Göbel

"Hochkarätig besetzt, informativ und differenziert, 350 Plätze binnen kürzester Zeit ausverkauft und von der Mainstreampresse komplett ignoriert – das war »Krieg und Frieden in den Medien«, die Fachtagung der Juristenvereinigung IALANA im Januar 2018 in Kassel"


Link zur Rezension der Tageszeitung junge Welt: https://www.jungewelt.de/artikel/349130.beispiel-nato-krieg-in-jugoslawien-fake-news-der-bellizisten.html?sstr=ialana
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