IALANA an Bundestag gegen Leasing bewaffnungsfähiger Drohnen
Mit Schreiben vom 6. Juni 2018 wandte sich IALANA -Deutschland mit einem Protest an die Mitglieder der Verteidigungs- und Haushaltsausschüsse des Bundestags, die über das Leasing bewaffnungsfähiger Drohnen zu entscheiden haben.

IALANA besteht auf der zugesagten vorhergehenden  umfassenden Debatte der völkerrechtlichen und ethischen Fragen einschließlich einer Auswertung des bisherigen Drohnenkriegs, den die USA über Ramstein führen.

Lesen Sie das Schreiben an die Abgeordneten sowie den in Bezug genommenen Text von Peter Becker.
Nuclear Crossroads: The Urgent Need for Action to Prevent Catastrophe
The International Association of Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA) has released a statement entitled "Nuclear Crossroads: The Urgent Need for Action to Prevent Catastrophe". It addresses US-Russian nuclear arms racing, the North Korea situation, US violation of the agreement and Security Council resolution regarding Iran's nuclear program, and ongoing risks of accidents and miscalculations.

The United Nations is now coming to grips with next steps on Iran-related instruments, with a Security Council meeting on the matter were scheduled for June 27. Given these discussions, we particularly draw your attention to the following section of the IALANA statement.

Read the full statement

Interview: Aufkündigung des Nuklearabkommens mit dem Iran illegal
Interview mit Dieter Deiseroth in den NachDenkSeiten vom  2.7.18
Im Mai kündigten die USA das Nuklearabkommen mit dem Iran. Dieter Deiseroth, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht, geht davon aus, dass dieser Schritt illegal ist und schlägt den Gang zum Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag vor. Fragen von Marcus Klöckner.

Herr Deiseroth, in den vergangenen Wochen wurde viel über das Atomabkommen mit dem Iran geredet. Was hat es mit dem Abkommen auf sich?

Das Thema ist äußerst brisant. Das Nuklearabkommen mit dem Iran (“Joint Common Plan of Action – JCPOA“) wurde nach langjährigen Verhandlungen am 14. Juli 2015 von den Regierungen der USA, Frankreichs, Großbritanniens, Russlands, Chinas, Deutschlands und der Europäischen Union vereinbart. Es bildet eine politische und rechtliche Einheit mit der darauf bezogenen, sehr wichtigen Resolution des UN-Sicherheitsrates Nr. 2231 vom 20. Juli 2015 (zusammen mit dem als Annex beigefügten Iran-Nuklearabkommen). Mit dieser Resolution hat der UN-Sicherheitsrat das Abkommen ausdrücklich gebilligt und außerdem zugleich für alle UN-Mitgliedsstaaten darauf bezogene völkerrechtliche Verpflichtungen begründet. Das alles wird jetzt durch die Ankündigungen von US-Präsident Trump von Anfang Mai 2018 massiv in Frage gestellt.

Worum ging und geht es bei diesem „Iran-Deal“ konkret?

Das Iran-Nuklearabkommen wurde 2015 mit dem erklärten Ziel abgeschlossen, zu erreichen und sicherzustellen, dass Iran, der seit vielen Jahren einer von 190 Vertragsstaaten des Atomwaffen-Nichtweiterverbreitungsvertrages („Atomwaffensperrvertrag“) ist, auch künftig keine Atomwaffen entwickelt und herstellt. Genau diese Gefahr hatten viele Staaten vor Abschluss des jetzt von der Trump-Regierung in Frage gestellten „Iran-Deals“ befürchtet. Sie begründeten ihre Besorgnisse damit, im Iran werde intensiv an der Entwicklung und am Bau von Nuklear-Anlagen zur Herstellung von hochangereichertem Uran gearbeitet. Manche Regierungen und ihre Sicherheitsdienste sahen darin eine Entwicklung hin zum künftigen Bau von iranischen Atomwaffen. Die iranische Regierung bestritt allerdings solche militärischen Absichten. Sie machte ihrerseits legale, ausschließlich zivile Nutzungsziele geltend, die auch viele andere Staaten mit solchen Anreicherungsanlagen verfolgten. Das führte zu großen Spannungen.

Können Sie diese kurz skizzieren?

 

LESEN sie hier das ganze Interview

Vertrag über das Verbot von Kernwaffen - Ein kurzer Kommentar Artikel für Artikel

Die Ereignisse des 7. Juli 2017 bei den Vereinten Nationen in New York, verdienen unsere Aufmerksamkeit. Der Atomwaffenverbotsvertrag (AWVV) setzt einen Paradigmenwechsel fort und beendet eine über 20 Jahre lange Phase der Stagnation im Bereich nuklearer Abrüstung. Nach biologischen Waffen (1972) und chemischen Waffen (1993) wird nun, sobald der Vertrag in Kraft tritt, auch die verbleibende Art von Massenvernichtungswaffen geächtet.

Dieses neue Instrument ist ein “Vertrag” im Sinne des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge (WÜRV) aus dem Jahr 1969, also „eine in Schriftform geschlossene und vom Völkerrecht bestimmte internationale Übereinkunft zwischen Staaten (…)“. Als solches ist es eine komplexe Konstruktion, die während ihrer hoffentlich langen Lebensdauer sicher zahlreiche Interpretationsfragen aufkommen lassen wird. Dieser kurze Kommentar soll Artikel für Artikel ein Verständnis des neuen Vertrages ermöglichen, ohne dabei juristisch zu sehr ins Detail zu gehen. Der Kommentar richtet sich also auch an Leser und Leserinnen ohne tieferes völkerrechtliches Vorwissen. Wir hoffen damit die Debatte über dieses neue Instrument zu stimulieren, Repräsentanten der Zivilgesellschaft zu informieren, junge Menschen und Studierende zu sensibilisieren und Diplomaten und staatliche Vertreter bei ihren Bestrebungen hinsichtlich der Ratifizierung des Vertrages zu unterstützen.

 

Erster Jahrestag des Atomwaffenverbotsvertrags: Eindrucksvolles Zeichen für eine atomwaffenfreie Welt
Genau ein Jahr nach der Unterzeichnung des UN-Atomwaffenverbotsvertrags waren mehr als 500 Menschen in die Eifel an den Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel gekommen, um einen Gottesdienst zu feiern, aber auch, um ein Signal an die Bundesregierung zu senden, diesen Vertrag ebenfalls zu unterzeichnen.

„Wir wehren uns gegen ein ,Weiter so´ auf dem Weg der atomaren Abschreckung und Aufrüstung durch Modernisierung dieser schrecklichen, unvorstellbar zerstörerischen Massenvernichtungswaffen“, meinte der Friedensbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD), Renke Brahms, in seiner Predigt. Er forderte die Bundesregierung nachdrücklich auf, sich dem UN-Atomwaffenverbotsvertrag anzuschließen und alles dafür zu tun, dass die letzten Atomwaffen aus Deutschland abgezogen werden.

Es sei wichtig, die alten Denkmuster der atomaren Abschreckung zu verlassen und zu überwinden. „Es ist nicht Sache einer Predigt, den politisch Verantwortlichen vorzuschreiben und vorzuschlagen, wie sie es genau machen sollten. Aber Mut zu machen, alte Wege zu verlassen, das können wir wohl“, unterstrich der EKD-Friedensbeauftragte. Zweifel daran, dass es gelingen könne, Atomwaffen zu ächten, zu verbieten und weitgehend abzuschaffen, wollte Renke Brahms nicht gelten lassen. „Was mit den B- und C-Waffen gelungen ist, muss auch mit den Atomwaffen durchgesetzt werden. Wer sie besitzt, mit ihnen droht oder gar einsetzt, begeht ein Verbrechen gegen die Menschheit“, betonte der Theologe in Büchel.

LESEN Sie hier den ganzen Artikel

UND LESEN Sie hier einen Redebeitrag von Bernd Hahnfeld am Flaggentag der Bürgermeister für den Frieden
Bundesverfassungsgericht verwirft die Verfassungsbeschwerde von Elke Koller
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht  Nr. 28/2018 vom 27. April 2018 :

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die die Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel zum Gegenstand hatte. Die Verfassungsbeschwerde ist bereits unzulässig, weil die Beschwerdeführerin einen Eingriff in Grundrechte ebensowenig dargelegt hat wie eine Verletzung grundrechtlicher Schutzpflichten.


Lesen Sie hier die Nicht-Entscheidung im Wortlaut

Lesen Sie hier eine Pressemitteilung der Prozessbevollmächtigten der Klägerin

Lesen Sie hier einen Artikel "Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und die Atomwaffen in Büchel" von Bernd Hahnfeld
Buch-Dokumentation Whistleblower-Preis 2017
Lesetipp aus Freitag - Das Meinungsmedium:
Doku-Buch zu Whistleblower-Enthüllungen
Den Whistleblower-Preis 2017 erhielten Maria-Elisabeth Klein, Martin Porwoll und Can Dündar. Jetzt ist ein Doku-Buch erschienen. Mit akribisch zusammengetragenen Fakten.
Lesen Sie hier den Beitrag
Die Dokumentation des Whistleblower-Preis 2017 ist Mitte Juni im Berliner Wissenschafts-Verlag (BWV) erschienen. Das Buch kann über die Geschäftsstelle der IALANA oder über den BWV bestellt werden.
Pressemitteilung Aktionswoche Stopp Air Base Ramstein
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Friedensfreundinnen und Friedensfreude,

die Stopp Air Base Ramstein Protestwoche 2018 liegt hinter uns. Ein Woche mit großen Aktionen gegen Drohnen und Militärbasen.

2500 Menschen demonstrierten am Samstag friedlich, bunt und vielfältig gegen den Drohnenkrieg und gegen alle von der Air Base Ramstein ausgehenden Kriege. Kriege beenden, Abrüstung durchsetzen! Leider waren es weniger als letztes Jahr, aber trotzdem, die Demonstration war immer noch eine beeindruckende, im Wesentlichen von jungen Menschen getragene, breite Aktion der Friedensbewegung.

300 BlockiererInnen gelang es, in einer beeindruckenden Blockade die Air Base Ramstein am Haupttor für 45 Minuten symbolisch zu schließen – diese erstmals durchgeführte Blockadeaktion im Rahmen der Protestaktionen gegen die Air Base Ramstein war ein Meilenstein in den gewaltfreien Aktionen des zivilen Ungehorsams.

„Wir kommen wieder!“, hieß es übereinstimmend am Ende der großen Demonstration und der Blockade.

Wiederkommen und mehr mitbringen, das wollen auch die begeisterten Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Friedenscamp. Über 600 CamperInnen gestalteten das Friedenscamp in Steinwenden zu einem Friedenstreffpunkt für Aktive und Engagierte – von ganz jung bis ganz alt.
Friedenscamp, Friedenswerkstatt mit IALANA Workshops zu Whistleblower-Schutz und zur Abschaffung von Atomwaffen, internationales Treffen zu Militärbasen, öffentliche Veranstaltung, friedliche Blockade des Haupttors sowie eine Demonstration mit einem Redebeitrag von Peter Becker. Die diesjährigen Aktionen der Kampagne Stopp Air Base Ramstein waren vielfältig und erfolgreich.
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